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Durch das Zusammenwachsen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und ihrer Rechtsordnungen wird die Kooperation von Juristen unterschiedlicher nationaler Prägung immer wichtiger. Der Saarbrücker Aufbaustudiengang bietet im Ausland graduierten Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, Grundzüge des deutschen Rechts zu erlernen und darüber eine Prüfung abzulegen. Gleichzeitig bereitet der Studiengang deutsche und nicht-deutsche Juristen, die ihre Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union absolviert haben, auf die Niederlassung als europäische Rechtsanwälte vor.
Der LL.M. ist ein international anerkannter Abschluss mit hoher Reputation. Er bietet eine zusätzliche Qualifikation und verschafft große Vorteile auf dem Arbeitsmarkt. Teilnehmer am Saarbrücker Aufbaustudiengang erlernen die Grundzüge des deutschen Rechts, wobei sie ein Rechtsgebiet besonders vertiefen. Belegt werden das Pflichtfach Zivilrecht, zwei Wahlfächer sowie ein rechtsvergleichendes Tutorium. Das Pflichtfach Zivilrecht umfasst den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts, das Schuldrecht und das Sachrecht. Hinzu kommen das entsprechende Verfahrens- bzw. Prozessrecht sowie Grundzüge des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts. Die Wahlfächer sind Öffentliches Recht, Strafrecht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Studieninhalte sind die Lehrveranstaltungen der Rechtswissenschaft im Pflichtfach Zivilrecht und in zwei Wahlfächern sowie ein rechtsvergleichendes Tutorium im Zivilrecht.
Das Pflichtfach Zivilrecht umfasst:
* den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts,
* das Schuldrecht,
* das Sachenrecht.
Hinzu kommen:
* das entsprechende Verfahrens- bzw. Prozessrecht sowie
* Grundzüge des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts.
Wahlfächer sind:
* Öffentliches Recht (Staatsrecht, Verwaltungsrecht)
* Strafrecht
* besondere Gebiete des Zivilrechts (Familienrecht, Erbrecht)
* Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
* Arbeitsrecht
* Wettbewerbs- und Kartellrecht
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
* die ordnungsgemäße Teilnahme am Studium,
* eine mindestens mit "ausreichend" bewertete rechtsvergleichende schriftliche Arbeit,
* zwei Leistungsnachweise im Pflichtfach,
* je ein Leistungsnachweis in den beiden Wahlfächern sowie
* eine Magisterarbeit in deutscher Sprache, die nach dem ersten Semester begonnen werden darf und spätestens zum Ende des zweiten Semesters abgegeben werden muss.
Prüfungsleistungen sind:
* die Magisterarbeit,
* je eine mündliche Prüfung im Pflichtfach,
* je eine mündliche Prüfung in den beiden Wahlfächern.
In das Gesamtergebnis gehen auch die vier Leistungsnachweise und die rechtsvergleichende Arbeit ein.