Advertisement
Der Masterstudiengang "Wirtschaft und Recht" der Universität des Saarlandes bietet künftigen Betriebswirten, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch den Erwerb juristischer Kenntnisse erhöhen möchten, ein attraktives Studien- und Qualifizierungsangebot. Der Studiengang vermittelt fundierte betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse und Fertigkeiten. Durch die Kombination der beiden Fächer werden die Studierenden in die Lage versetzt, komplexe Probleme unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten konstruktiv zu lösen. Neben den wissenschaftlichen Grundlagen werden vor allem berufsfeldbezogene Qualifikationen vermittelt.
Betriebswirte, die neben ihrer wirtschaftswissenschaftlichen Expertise auch rechtswissenschaftliche Kompetenzen in ihre Arbeit einbringen können, sind in kleinen, mittleren und großen sowie in international tätigen Unternehmen gefragte Fachleute. Absolventen des Saarbrücker Masterstudiengangs "Wirtschaft und Recht" können in Industrie, Handwerk und Handel, bei Banken, Versicherungen, Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, in der Steuerberatungspraxis und anderen Dienstleistungsunternehmen sowie in Verbänden und politischen Organisationen arbeiten. Hinzu kommen mögliche Tätigkeitsfelder in der öffentlichen Verwaltung auf Länder- und Bundesebene sowie in der Verwaltung der Europäischen Union. Forschungstätigkeiten in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft stehen den Absolventen des Studiengangs ebenfalls offen.
Das Curriculum des zweijährigen Masterstudiengangs gliedert sich in einen Bereich Wirtschaft, einen Bereich Recht und einem Wahlbereich. Jede Lehrveranstaltung hat ein in Leistungspunkten (Credit Points) angegebenes Gewicht, das den Studienaufwand für die Lehrveranstaltung wiedergibt. Dabei entspricht ein Credit Point einem Studienaufwand (Workload) von 30 Stunden. Die einzelnen Lehrveranstaltungen schließen mit einer studienbegleitenden Leistungskontrolle (i.d.R. einer schriftlichen Prüfung) ab. Das Masterstudium umfasst insgesamt 120 CP und wird durch die Masterabschlussarbeit abgeschlossen.
Der Bereich Wirtschaft (mind. 66 CP) umfasst folgende Teilbereiche:
* Stammbereich BWL (mind. 18 CP)
* Zusatzbereiche BWL (mind. 6 CP)
* Wissenschaftliches Arbeiten BWL (42 CP)
Im Teilbereich "Wissenschaftliches Arbeiten BWL (42 CP)" müssen eine Seminararbeit (12 CP) sowie eine Masterarbeit (30 CP) in BWL erbracht werden.
Der Bereich Recht (42 CP) umfasst folgende Teilbereiche:
* Grundlagenbereich Recht (18 CP)
* Schwerpunktbereich Recht (12 CP)
* Wissenschaftliches Arbeiten Recht (12 CP)
Im Teilbereich "Wissenschaftliches Arbeiten Recht (12 CP)" muss eine Seminararbeit in Recht (12 CP) erbracht werden.
Der Wahlbereich besteht in der Regel aus weiteren benoteten Wahlmodulen im Umfang von bis zu 12 CP.