German Language and Literature

Study mode:On campus Study type:Full-time Languages: German
Local:$ 194 / Year(s) Foreign:$ 194 / Year(s)  
StudyQA ranking:5132 Duration:24 months

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The Master's programme places greater emphasis on research with students learning the academic skills needed to independently address questions of academic relevance. The programme therefore provides students with an excellent foundation for subsequent doctoral research work. However, students on the programme can equally choose a more applied approach in which they also acquire teaching and methodological skills that prepare them for work in non-school educational environments.

The research-oriented subject areas "German Literary Studies" and "German Linguistics" focus respectively on historical and systematic analyses of German literature, and on questions in the fields of language morphology, syntax, semantics and pragmatics. In the more applied field of "German as a Foreign/Second Language" students are concerned with theories of second language acquisition and the factors that influence multilingualism. Students select one of these core subject areas and also take the interdepartmental module "Interdisciplinary Studies".

Students on the M.A. programme in German language and literature at Saarland University can choose to combine their main subject (i.e. their chosen core subject area) with a subsidiary subject that is also drawn from the field of German language and literary studies. Alternatively, the main subject can be combined with a subsidiary subject from another discipline, such as comparative linguistics and literary studies.

Das Studium des 2-Fächer-Masterstudiengangs umfasst insgesamt 120 CP. Davon entfallen:

* 71 CP auf das Hauptfach,
* 27 CP auf das Nebenfach und
* 22 CP auf die Masterarbeit im Hauptfach.

Studierende im Haupt- und Nebenfach wählen aus einem der folgenden Schwerpunkte:

* Deutsche Literaturwissenschaft
* Deutsche Sprachwissenschaft
* Sprechwissenschaft und Sprecherziehung
* Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache.

Die Kombination von zwei nicht-identischen germanistischen Schwerpunkten im Haupt- und Nebenfach ist möglich.

Zugangsvoraussetzungen für das Hauptfach Der Zugang zum Masterstudiengang Germanistik im Hauptfach setzt voraus: 1. den Nachweis eines Bachelor- oder äquivalenten Hochschulabschlusses schwerpunktmäßig in Germanistik. Dies beinhaltet insbesondere den Nachweis von Fachkompetenzen im Bereich Germanistik im Umfang von mindestens 83 CP. Kann die Äquivalenz nicht festgestellt werden, ist dennoch unter Auflagen eine vorläufige Zulassung zum Studium durch den Prüfungsausschuss möglich.2. die besondere Eignung zum Masterstudium, welche durch den Abschluss des vorausgesetzten grundständigen Studiengangs mit mindestens der Note "gut" (2,0) nachgewiesen ist. Ist dies nicht gegeben, kann die besondere Eignung auf der Basis eines Bewerbungsschreibens und/oder eines Auswahlgesprächs festgestellt werden.3. den Nachweis über fortgeschrittene Sprachkenntnisse des Deutschen gemäß Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, falls die Muttersprache des Bewerbers nicht Deutsch ist. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn ein TestDaf-Zeugnis mit mindestens der Niveaustufe 4 (in allen Prüfungsteilen) vorliegt oder alternativ ein DSH-Zeugnis mit mindestens der Stufe 2. Zugangsvoraussetzungen für das Nebenfach Der Zugang zum Masterstudiengang Germanistik im Nebenfach setzt voraus:1. den Nachweis von Kenntnissen im Umfang des Nebenfachs Germanistik im 2-Fächer-Bachelorstudiengang gemäß den fachspezifischen Bedingungen (Anlage 2) der einschlägigen Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten für Bachelorstudiengänge. Kann die Äquivalenz der vorgelegten Nachweise nicht festgestellt werden, so kann der Studienbewerber dennoch unter Auflagen vorläufig zugelassen werden. Art, Umfang und Zeitpunkt der noch zu erbringenden Leistungen und Nachweise werden dem Studienbewerber vom Prüfungsausschuss schriftlich mitgeteilt.2. den Nachweis über ein fortgeschrittenes Kompetenzniveau in der Beherrschung des Deutschen (Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), falls die Muttersprache des Bewerbers nicht Deutsch ist. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn ein TestDaF-Zeugnis mit mindestens der Niveaustufe 4 (in allen Prüfungsteilen) vorliegt oder alternativ ein DSH-Zeugnis mit mindestes der Stufe 2.
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